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AGB Anzeigen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANZEIGENVERKAUF

Red Bull Media House GmbH (der “Verlag”), Oberst-Lepperdinger-Straße 11-15, 5071 Wals bei Salzburg, Österreich, veröffentlicht verschiedene Magazine (jedes von diesen ein „Magazin“), zu denen insbesondere „The Red Bulletin“, „Servus in Stadt und Land“, „Servus in Bayern“, „Bergwelten” sowie „Terra Mater“ zählen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf, die Schaltung und Abwicklung von Anzeigen (einschließlich der Beilage von Werbematerial – „Beileger“ und „Beileimer“) in jenen Magazinen, die in der Insertion Order bzw. in der Auftragsbestätigung (die „IO/AB“) definiert sind. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter IO/AB jene Vereinbarung verstanden, die die Bedingungen im Detail festlegt, zu denen der Verlag, ein mit dem Verlag verbundenes Unternehmen oder eine der Tochtergesellschaften des Verlages den Anzeigenverkauf durchführt. Die IO/AB kann mit dem Verlag, einem mit dem Verlag verbundenen Unternehmen oder einer der Tochtergesellschaften des Verlages geschlossen werden, die in der IO/AB festgelegt sind (beide gemeinsam „Red Bull“). Alle Rechte und Pflichten bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden (der “Kunde”) und Red Bull, sofern nicht ausdrücklich anders festgehalten.

AUFTRAGSERTEILUNG

  1. Der Kunde, welcher eine Anzeige in einem Magazin platzieren möchte, erteilt einen entsprechenden Auftrag (der „Auftrag“) an Red Bull.
  2. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die darauffolgende schriftliche Auftragsbestätigung durch Red Bull. Der Kunde bestätigt, von diesen Dokumenten Kenntnis genommen zu haben.
  3. Aufträge sowie Änderungen derselben werden ausschließlich bearbeitet, wenn diese schriftlich an Red Bull gerichtet werden.
  4. Red Bull behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen jederzeit abzulehnen.

AUFTRAGSABWICKLUNG

  1. Aufträge, deren Inhalt in der Platzierung von Anzeigen in mehreren Ausgaben eines Magazins besteht, sind innerhalb eines (1) Kalenderjahres abzuwickeln.
  2. Anzeigen werden im jeweiligen Magazin und in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Auftrag platziert.
  3. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
  4. Red Bull wird sich um die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige bemühen. Abzüge der Anzeigen, welche Red Bull zur Verfügung gestellt werden, werden nicht an den Kunden zurückgesendet.
  5. Wird die Veröffentlichung der Anzeige nicht in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt, so hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung und dies nur, wenn
    a.     die Anzeige unleserlich, unkorrekt oder unvollständig ist;
    b.     die zentrale Aussage der Anzeige beeinträchtigt wurde; und/oder
    c.      dies auf fehlerhafte Vervielfältigung der Anzeige zurückzuführen ist.
    Die Haftung von Red Bull beschränkt sich auf den vorstehend genannten Umfang. Der Anspruch auf Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung ist innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden geltend zu machen, ansonsten ist der Anspruch verwirkt. Jegliche weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  6. Soweit vom Kunden für die Anzeige Material zur Verfügung zu stellen ist, ist dieses spätestens vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt der geplanten Anzeige in der vereinbarten Form an Red Bull zu übergeben. Bei einer späteren Anlieferung behält sich Red Bull das Recht vor, seine Leistung zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen.
  7. Red Bull ist berechtigt, das vom Kunden übergebene Material zurückzuweisen oder eine bereits begonnene Anzeige abzubrechen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere wenn das Material gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt (darunter fallen z.B. Werbung für Spirituosen, Zigaretten, Erotikartikel und Potenzmittel sowie rassistische Werbung), technische Anforderungen von Red Bull nicht erfüllt oder wegen seines Inhalts oder seiner Herkunft für Red Bull unzumutbar ist. Unzumutbar ist das Material insbesondere auch dann, wenn es für Red Bull oder dessen verbundene Unternehmen in einer wie auch immer gearteten Form imagebeeinträchtigend ist und/oder Produkte bzw. Dienstleistungen bewirbt, die mit Red Bull oder dessen verbundenen Unternehmen in direkter oder indirekter Konkurrenz stehen. Insbesondere ist Material unzumutbar, welches Produkte enthält (auch als bloßes „Beiwerk“ im Material), die Koffein und/oder Taurine und/oder Guarana enthalten und Produkte, die als Energy Drinks beworben werden (unabhängig von den Zutaten). Dies gilt für jeden Anwendungsfall unabhängig von Qualität und Preis des Produkts. Der Kunde hat in diesem Fall unverzüglich neues Material zur Verfügung zu stellen.
  8. Kann die Anzeige nicht durchgeführt werden, weil der Kunde Material oder Unterlagen an Red Bull nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß übergeben hat oder weil Red Bull das Material gem. Ziff. 7 zurückgewiesen und der Kunde Ersatzmaterial nicht rechtzeitig geliefert hat, ist Red Bull berechtigt, den Werbeplatz anderweitig zu besetzen und die Werbeleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Der Kunde bleibt zur Bezahlung der geschuldeten Vergütung verpflichtet.
  9. Für den Inhalt der Anzeige und das dafür bereit gestellte Material und die Klärung sämtlicher Rechte hieran (Bild, Logos, etc.) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Red Bull übernimmt keine rechtliche Prüfung der Anzeige. Der Kunde garantiert, dass sämtliche Inhalte der Anzeige rechtmäßig sind, insbesondere nicht gegen urheber-, medien-, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder Regelungen zum Jugendschutz verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Red Bull insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen. Die Freistellung umfasst auch die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.
  10. Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst im Zuge des Druckvorgangs ersichtlich, so hat der Kunde keinerlei Ansprüche aus diesem mangelhaften Abdruck. Red Bull ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Anforderungen, Qualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies verbleibt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Sendet der Kunde den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zu dem von Red Bull festgelegten Zeitpunkt zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  12. Die Pflicht von Red Bull zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei (2) Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige eines Auftrags.
  13. Auf Wunsch des Kunden werden von Red Bull gegen gesonderte Verrechnung der Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für eine Anzeige angefertigt. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sämtliche Immaterialgüterrechte am Ergebnis ausschließlich bei Red Bull verbleiben. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht ist, müssen die Rechte hierzu bei Red Bull gesondert erworben werden.
  14. Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher, soweit solche Arbeiten notwendig sind, gesondert fakturiert.

PLATZIERUNG

Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlags und der Bestätigung durch Red Bull bindend, ansonsten ist Red Bull unverbindlich um Erfüllung bemüht.

BEILEGER UND BEILEIMER

  1. ‍Der Inhalt von Beilegern und Beileimern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des Kunden beziehen.
  2. Die Auftragsausführung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Red Bull vom Kunden spätestens vier (4) Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster (10 Stück) vorgelegt wird. 

BERECHNUNG UND ZAHLUNG

  1. Red Bull ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrags das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung eines bestimmten Betrages oder dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  2. Kosten für Druckstöcke, Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Änderungen der allgemein gültigen Anzeigenpreise treten unmittelbar und auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Der Kunde erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein (1) Belegexemplar.
  5. Netto innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn Red Bull über den gesamten Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Inkassospesen, wie insbesondere Kosten, Auslagen, Gebühren und Verzugszinsen hat der Kunden zu bezahlen.
  6. Die Parteien unterstützen einander nach Kräften unentgeltlich bei der Abwicklung von Rückforderung und der Geltendmachung von Vorsteuerabzügen.

STORNO

  1. Die Stornierung eines Auftrages ist nur bis einen (1) Monat vor Erscheinungstermin der gebuchten Ausgabe möglich (Storno von Anzeigen auf Umschlagsseiten zwei (2) Monate vor Erscheinungstermin).
  2. Bei Stornierung von Aufträgen entsprechend dem vorigen Absatz wird eine Stornogebühr von 30 % des Anzeigenwertes in Rechnung gestellt. Im Fall einer Stornierung nach dem im vorigen Absatz genannten Zeitpunkt ist das gesamte Entgelt sowie sämtliche Kosten vom Kunden zu bezahlen.
  3. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Kunden zu bezahlen.

ALLGEMEINES

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Verkauf, der Schaltung und Abwicklung der Anzeigen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz jener Red Bull Gesellschaft, die in der IO/AB festgelegt ist. Es gilt ausschließlich das Recht jenes Staates, in dem jene Red Bull Gesellschaft, die in der IO/AB festgelegt ist, ihren Sitz hat, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  2. Sämtliche Immaterialgüterrechte an den von Red Bull produzierten Materialien verbleiben ausschließlich bei Red Bull. Anzeigen, die solche Materialien enthalten, dürfen ohne die vorgängige schriftliche Erlaubnis von Red Bull nicht vervielfältigt werden.
  3. Der Kunde räumt Red Bull hiermit das Recht ein, die Anzeige zum Zweck dieser Vereinbarung zu vervielfältigen.
  4. Der Kunde ist für den Inhalt der Anzeigen verantwortlich und hält Red Bull hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von Dritten aufgrund oder in Zusammenhang mit der Anzeige geltend gemacht – sei es zivil-, straf- oder verwaltungs(straf)rechtlich – vollkommen schad- und klaglos. Die Schadloshaltung erfasst auch die notwendigen Verteidigungskosten, Auslagen, Kosten, Gebühren, Spesen etc. sowie einen allfälligen Imageschaden.
  5. Bei einer Beauftragung durch Werbeagenturen wird der Vertrag im Zweifel mit der Agentur geschlossen. Soll der Kunde der Agentur Vertragspartner von Red Bull werden, ist dieser gegenüber Red Bull ausdrücklich zu nennen. Die Agentur hat auf Anforderung von Red Bull einen Mandatsnachweis zu erbringen. Auch in diesem Fall haftet die Agentur neben ihrem Kunden als Gesamtschuldner. Die Fakturierung erfolgt stets an die Agentur. Bei Agenturbuchungen ist Red Bull berechtigt, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Zustandekommen des Vertrages Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrundeliegenden Werbevertrag an Red Bull ab. Red Bull nimmt diese Abtretung hiermit an. Red Bull ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Agentur mit der Bezahlung der Forderung gegenüber Red Bull im Verzug ist.
  6. Die Haftung von Red Bull ist im Umfang des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

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Print Terms and Conditions Advertising Sales (RBMH-Print) DE 22-06-2018