carpe diem
Inhaltsverzeichnis
1. ALLGEMEINE INFOS
2. BENENNUNG DIGITALER DATEN
3. PRODUKTINFOS FÜR KLASSISCHE ANZEIGEN
3.1 FORMAT IN CARPE DIEM
3.2 ABFALLENDE ANZEIGEN
4. PRODUKTINFOS FÜR BEILEIMER / BEILEGER / SACHETS / TOCS
4.1 FORMAT CARPE DIEM
5. ANLIEFERUNG BEILEIMER / BEILEGER / SACHETS / TOCS FÜR CARPE DIEM
5.1 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN SACHETS
5.2 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILAGEN
5.3 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILEIMER
5.4 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN TOCs
3.1 Formate in Carpe Diem:
3.3 Abfallende Anzeigen:
4.1 Format carpe diem:
Beileger
Mindestformat: 105x148mm (die längere Seite muss geschlossen sein)
Maximalformat: 185x250mm (die längere Seite muss geschlossen sein)
Beileimer
Mindestformat: 115x140mm
Maximalformat: 215x280mm
Sachets auf Trägerinserat (ab 1/1 Seite)
Mindestformat: 60x100 mm
Maximalformat: hängt von Gestalt und Inhalt ab
Maximalstärke: hängt von Gestalt und Inhalt ab
TOC (ab 1/1 Seite)
Mindestformat: 60x100 mm
Maximalformat: 185x250 mm, abhängig vom Zeitschriftenformat (215x280mm)
Klebedifferenz: +/- 5-10mm
Muster: Wir bitten um Zusendung von 10 Mustern bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin an die
Red Bull Media House GmbH,
Anzeigenabteilung,
Heinrich-Collin-Straße 1,
1140 Wien
Druckerei Berger
Wiener Straße 80
3580 Horn
5.1 Technische Voraussetzungen Sachets:
Mind. 200 Expl. sind für einen Produktionstest notwendig. Die Produktionsfreigabe kann nur durch uns erfolgen.
Die Warenprobe muss einen Druck von 50 bar über 15 Minuten standhalten.
Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180°C liegen. Streifenklebung am äußeren Rand parallel zum Bund!
Stand: Die Sachets werden nach der Klebepositions-Skizze aufgeklebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zum Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss.
Klebetoleranzen von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/- 5 mm sind zu berücksichtigen.
Bei Kopfanlage können die Sachets maschinell nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden, bzw auf die erste Seite eines 16-seitigen Bogens.
Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.
Generell ist eine Platzierung auf allen Seiten möglich, jedoch nur manuell.
Voluminöse Warenproben sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.
Gestalt: Warenproben sollten in rechteckiger Form gestaltet und biegbar sein.
Die Dicke von Warenproben darf max. 2mm betragen.
Materialien/Umhüllung: Warenproben sollten aus plastisch verformbaren Materialien bestehen, die nach dem Biegvorgang in ihre Ausgangsform zurückgehen. Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180°C liegen. Streifenklebung am äußeren Rand parallel zum Bund!
Die Umhüllung der Warenprobe muss einen Berstdruck von 50 bar über 15 Minuten standhalten. Das entspricht einer Kraft von 10 kN auf einer Fläche von 20 qcm.
Flüssige Warenproben sollten in Alu-Beuteln verpackt sein.
Der Verarbeitungszuschuss für beigestellte Sachets beträgt mindestens 5 %. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.
Fehlbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.
5.2 Technische Voraussetzungen Beilagen:
Max. Stärke: 1mm
Gewicht: max. 50 g/Expl.
Papiergewicht:
2-seitig mindestens 150 g/qm
4-seitg mindestens 90 g/qm
8-seitg mindestens 60 g/qm
darüber hinaus mindestens 50 g/qm
Voraussetzung:
bei mehrseitigen Beilagen muss eine Seite geschlossen sein
Überstehende Beilage:
Maximalformat Höhe: Zeitschriftenhöhe +20 mm
Papiergewicht:
2-seitig mindestens 250 g/qm
4-seitg mindestens 150 g/qm
8-seitg mindestens 100 g/qm
Positionierung:
an unregelmäßiger Stelle im Heft
Anzahl: Max. 3 Beilagen an unterschiedlichen Stellen
Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 1 %.
Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet.
Angabe erbeten, wo die Beilage auslaufen soll.
Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.
5.3 Technische Voraussetzungen Beileimer:
Bei 6-seitigen Beiheftern müssen die Seiten 3 bis 6 schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Seiten 5 und 6 (innen) müssen darüber hinaus 5 mm vom Bund abstehen. Beihefter mit 8-seitigem Fensterfalz müssen insgesamt schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Innenblätter sind zusätzlich im Bund 14 mm kürzer.
Beihefter mit Klappe:
Formatbreite der Klappe nach vorne und hinten: Mindestens die Hälfte der Heftbreite (105mm), bis max. 13 mm vom Bund entfernt
Beschnittzugabe
Heftformat: 15 mm Kopfbeschnitt
Vorderbeschnitt min. 3 mm bis max. 4 mm
Fußbeschnitt min. 3 mm bis max. 15 mm
Papiergewicht:
2-seitig mindestens 100 g/qm
4 bis 6-seitg mindestens 80 g/qm
8-seitg mindestens 50 g/qm
Papierlaufrichtung:
parallel zum Bund
Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 3 %. Bei Auflagen unter 30.000 Expl. muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo der Beihefter auslaufen soll.
5.4 Technische Voraussetzungen TOCs
Bitte vor Produktion Muster zur Klärung vorab schicken.
Stand: Die aufzuklebenden Produkte werden nach der Klebepositions-Skizze aufgekelebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zu Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss.
Klebetoleranz von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/-5 mm sind zu berücksichtigen.
Bei Kopfanlage können die Produkte nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden.
Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.
Aufzuklebende CD: Größere Papiercover 124 x 124 mm, bundseitig 15 mm Papierüberstand.
Voluminöse Produkte sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.
Die Dicke darf max. 2 mm betragen.
Der Verbreitungszuschuss beträgt mindestens 3 %. Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.
Fehlbelegungen von ca. 2 % sind branchenüblich.