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DATENANLIEFERUNG

carpe diem 

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Inhaltsverzeichnis

1. ALLGEMEINE INFOS

2. BENENNUNG DIGITALER DATEN

3. PRODUKTINFOS FÜR KLASSISCHE ANZEIGEN

3.1 FORMAT IN CARPE DIEM

3.2 ABFALLENDE ANZEIGEN

4. PRODUKTINFOS FÜR BEILEIMER / BEILEGER / SACHETS / TOCS

4.1 FORMAT CARPE DIEM

5. ANLIEFERUNG BEILEIMER / BEILEGER  / SACHETS / TOCS FÜR CARPE DIEM

5.1 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN SACHETS

5.2 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILAGEN

5.3 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEILEIMER

5.4 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN TOCs

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1. Allgemeine Infos

  • Ausschließlich druckfähige PDF/X4 Version 1.6-Files.
  • Schriften und Bilder eingebettet.
  • Bilder für das Anzeigenmarketing: 300 dpi
  • Farbprofile carpe diem: ISO Coated v2.eci ‍
  • Druckunterlagen an: druckunterlagen.at@carpediem.life
  • Wichtig: Zur optimalen Farbabstimmung ist zu jeder Anzeige unbedingt ein farbverbindliches Proof beizustellen! Beigestellte Proofs gelten nur als farbverbindlich, wenn sie mit den korrekten Ausgabeprofilen erstellt und mit Medienkeil (Fogra) versehen worden sind.

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2. Benennung digitaler Daten

  • Dateinamenskonvention: „Magazinname_Ausgabe_2019_Kundenname.pdf“
  • Wichtig: Der korrekte Dateiname der übermittelten Daten ist unumgänglich für eine richtige Abwicklung!
  • Weiters ist es unbedingt notwendig, einen Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen anzugeben (mit Telefonnummer), an den wir uns im Falle von Unklarheiten oder unvollständiger Datenübertragung wenden können.

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3. Produktinfos für klassische Anzeigen

3.1 Formate in Carpe Diem:

  • Doppelseite (2/1 Seite): 430x280 mm
  • ‍Einzelseite (1/1 Seite): 215x280 mm
  • 98 x 280 mm (vertikal) oder 215 x 140 mm
    (horizontal)
  • Inspiration für 1/4 Inspiration, 1/8 Inspiration, Gewinnspiel

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3.3 Abfallende Anzeigen:

  • 3 mm Beschnittzugabe bei abfallenden Sujets (rundum, an allen Seiten!). über den Bund laufende Motive: im Kern 3 mm Bundzugabe je Seite zwischen U2 und Kern 5 mm je Seite Bundzugabe berücksichtigen
  • Anschnittgefährdete Elemente müssen in einem Abstand von mindestens 5 mm zu allen Beschnitträndern platziert werden (Schneidedifferenz).
  • Bei allen Anzeigen müssen die Schnittmarken und Passkreuze außerhalb der Beschnittzugabe platziert werden.

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4. Produktinfos für Beileimer / Beileger / Sachets / TOCs

4.1 Format carpe diem:  

Beileger 
Mindestformat: 105x148mm (die längere Seite muss geschlossen sein) 
Maximalformat: 185x250mm (die längere Seite muss geschlossen sein)

Beileimer 
Mindestformat: 115x140mm 
Maximalformat: 215x280mm 

‍Sachets auf Trägerinserat (ab 1/1 Seite) 
Mindestformat: 60x100 mm 
Maximalformat: hängt von Gestalt und Inhalt ab
Maximalstärke: hängt von Gestalt und Inhalt ab

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TOC (ab 1/1 Seite) 
Mindestformat: 60x100 mm 
Maximalformat: 185x250 mm, abhängig vom Zeitschriftenformat (215x280mm)
Klebedifferenz: +/- 5-10mm

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5. Anlieferung Beileimer / Beileger  / Sachets / TOCs für carpe diem

Muster: Wir bitten um Zusendung von 10 Mustern bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin an die

Red Bull Media House GmbH,

Anzeigenabteilung,

Heinrich-Collin-Straße 1,

1140 Wien

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Palettenzettel zum Download

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Druckerei Berger

Wiener Straße 80

3580 Horn

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5.1 Technische Voraussetzungen Sachets:

Mind. 200 Expl. sind für einen Produktionstest notwendig. Die Produktionsfreigabe kann nur durch uns erfolgen.

Die Warenprobe muss einen Druck von 50 bar über 15 Minuten standhalten.

Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180°C liegen. Streifenklebung am äußeren Rand parallel zum Bund!

Stand: Die Sachets werden nach der Klebepositions-Skizze aufgeklebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zum Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss. 

‍Klebetoleranzen von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/- 5 mm sind zu berücksichtigen.

Bei Kopfanlage können die Sachets maschinell nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden, bzw auf die erste Seite eines 16-seitigen Bogens.

Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.

Generell ist eine Platzierung auf allen Seiten möglich, jedoch nur manuell.

Voluminöse Warenproben sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.  

Gestalt: Warenproben sollten in rechteckiger Form gestaltet und biegbar sein.

Die Dicke von Warenproben darf max. 2mm betragen.

Materialien/Umhüllung: Warenproben sollten aus plastisch verformbaren Materialien bestehen, die nach dem Biegvorgang in ihre Ausgangsform  zurückgehen. Der Schmelzpunkt der Warenprobenumhüllung muss über 180°C liegen. Streifenklebung am äußeren Rand parallel zum Bund!

Die Umhüllung der Warenprobe muss einen Berstdruck von 50 bar über 15 Minuten standhalten. Das entspricht einer Kraft von 10 kN auf einer Fläche von 20 qcm. 

‍Flüssige Warenproben sollten in Alu-Beuteln verpackt sein.

Der Verarbeitungszuschuss für beigestellte Sachets beträgt mindestens 5 %. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.

Fehlbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.

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5.2 Technische Voraussetzungen Beilagen:

Max. Stärke: 1mm

Gewicht: max. 50 g/Expl.

Papiergewicht: 
2-seitig mindestens 150 g/qm  
4-seitg mindestens 90 g/qm   
8-seitg mindestens 60 g/qm  
darüber hinaus mindestens 50 g/qm

Voraussetzung: 
bei mehrseitigen Beilagen muss  eine Seite geschlossen sein

Überstehende Beilage: 
Maximalformat Höhe: Zeitschriftenhöhe  +20 mm

Papiergewicht: 
2-seitig mindestens 250 g/qm  
4-seitg mindestens 150 g/qm  
8-seitg mindestens 100 g/qm    

Positionierung: 
an unregelmäßiger Stelle im Heft 

Anzahl: Max. 3 Beilagen an unterschiedlichen Stellen
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Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 1 %.  
Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet.
Angabe erbeten, wo die Beilage auslaufen soll.

Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.

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5.3 Technische Voraussetzungen Beileimer:

Bei 6-seitigen Beiheftern müssen die Seiten 3 bis 6 schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Seiten 5 und 6 (innen) müssen darüber hinaus 5 mm vom Bund abstehen.  Beihefter mit 8-seitigem Fensterfalz müssen insgesamt schmaler sein als die beschnittene Breite des Heftes. Die Innenblätter sind zusätzlich im Bund 14 mm kürzer.

Beihefter mit Klappe:  
Formatbreite der Klappe nach vorne und hinten: Mindestens die Hälfte der Heftbreite (105mm), bis max. 13 mm vom Bund entfernt

Beschnittzugabe
Heftformat: 15 mm Kopfbeschnitt
Vorderbeschnitt min. 3 mm bis max. 4 mm
Fußbeschnitt min. 3 mm bis max. 15 mm

‍Papiergewicht: 
2-seitig mindestens 100 g/qm 
4 bis 6-seitg mindestens 80 g/qm 
8-seitg mindestens 50 g/qm

Papierlaufrichtung:  
parallel zum Bund

Der Verarbeitungszuschuss beträgt mindestens 3 %. Bei Auflagen unter 30.000 Expl. muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo der Beihefter auslaufen soll.

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‍5.4 Technische Voraussetzungen TOCs

Bitte vor Produktion Muster zur Klärung vorab schicken.

Stand: Die aufzuklebenden Produkte werden nach der Klebepositions-Skizze aufgekelebt, wobei jedoch ein Abstand von mindestens 30 mm zu Bund, 20 mm zum Beschnitt, 20 mm zum Kopf und 20 mm zum Fuß eingehalten werden muss.

Klebetoleranz von +/- 5-10 mm und Parallelitätsabweichungen von +/-5 mm sind zu berücksichtigen.

Bei Kopfanlage können die Produkte nur auf die erste Seite des Trägerproduktes positioniert werden.

Bei Fußanlage liegt die Positionierungsmöglichkeit auf der letzten Seite des Trägerproduktes.

Aufzuklebende CD: Größere Papiercover 124 x 124 mm, bundseitig 15 mm Papierüberstand.

Voluminöse Produkte sollten im oberen oder unteren bzw. in der vorderen oder bundseitigen Hälfte des Trägerproduktes positioniert werden, um eine kreuzgelegte Paketbildung ohne manuelle Eingriffe zu gewährleisten.

Die Dicke darf max. 2 mm betragen.

Der Verbreitungszuschuss beträgt mindestens 3 %. Bei Auflagen unter 50.000 Exemplaren muss der Zuschuss gesondert abgestimmt werden. Bei Unterlieferung ist eine Komplettbelegung nicht gewährleistet. Angabe erbeten, wo die Warenprobe auslaufen soll.

Fehlbelegungen von ca. 2 % sind branchenüblich.

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Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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