DIGITALE WERBUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die„AGBs“) regeln den Verkauf und die Platzierung von Werbung (wie nachstehend definiert) durch das jeweilige Red Bull-Unternehmen („RED BULL“) und auf den Plattformen (wie nachstehend definiert) wie in der IO (wie nachstehend definiert) spezifiziert, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungendes Werbetreibenden oder des Vertragspartners (wie nachstehend definiert).
In diesen AGBs bedeutet:
„CPA-Werbeleistungen“: auf einer Cost-per-Acquisition-Basis verkaufte Werbeleistungen.
„CPC-Werbeleistungen“: auf einer Cost-per-Click-Basis verkaufte Werbeleistungen.
„CPL-Werbeleistungen“: auf einer Cost-per-Lead-Basis verkaufte Werbeleistungen.
„CPM-Werbeleistungen“: auf einer Cost-per-thousand-impressions-Basis verkaufte Werbeleistungen.
„Dritt-AdServer“: Unternehmen oder Personen die nicht RED BULL, der Vertragspartner oder der Werbetreibende sind, jedoch Werbung auf den Plattformen schalten und/oder zu Werbezwecken analysieren.
„Grundsätze“: Werbekriterien oder -vorgaben, einschließlich Inhaltsbeschränkungen, technische Vorgaben, Datenschutzbestimmungen, Regeln zur Benutzererfahrung, Richtlinien in Bezug auf die Einheitlichkeit der öffentlichen Darstellung von RED BULL, Gemeinschaftsstandards, sonstige redaktionelle oder Werberichtlinien.
„IO“: der Vertrag, der die kommerziellen Bedingungen für die von RED BULL zu schaltende Werbung regelt.
„Plattform“oder „Plattformen“: die RED BULL Plattformen und die Senderplattformen.
„RED BULLPlattformen“: die in der IO geregelten Webseiten, Video-Player, Videospieleund Apps und sonstigen Flächen, die RED BULL gehören oder von RED BULL betrieben oder beherrscht werden.
„Senderplattformen“: die in der IO geregelten Webseiten, Video-Player, Videospiele und Apps sowie sonstige Flächen, die nicht RED BULL gehören oder von RED BULL betrieben oder beherrscht werden, auf denen RED BULL jedoch Werbung schaltet.
„VerbundeneUnternehmen“: im Hinblick auf ein Unternehmen jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt beherrscht oder von diesem oder gemeinsam mit diesem beherrscht wird.
„Vertragspartner“: das als Vertragspartei in der jeweiligen IO spezifizierte Unternehmen (d.h. der Werbetreibende oder die Vermarktungsagentur oder die Mediaagentur oder sonstige Dritte).
„Werbeleistungen“: das von RED BULL zu liefernde Werbeinventar (z. B. Banner, pre-rolls oder sonstigesin der IO spezifizierte Inventar)
„Werbemittel“: sämtliche Illustrationen, Abbildungen, aktive URLs oder sonstiges Material (einschließlich Handelsmarken des Werbetreibenden, Logos und sonstiges geistiges Eigentum) in jedem Format, das vom Vertragspartner zur Nutzung in Verbindung mit der Werbung zur Verfügung gestellt wird.
„Werbetreibende“: Personen oder Unternehmen, die das Produkt oder die Dienstleistung bewerben.
„Werbung“: jedes Material (einschließlich Bilder, Text, bewegte Bilder, Links und Hyperlinks), das ein Produkt, eine Dienstleistung, Marke oder ein Image bewirbt, fördert, vermarktet, sponsert und/oder unterstützt, unabhängig von der Auslieferung.
Der Vertragspartner ist mit der IO und den vorliegenden AGBs einverstanden und ist (soweit der Vertragspartner nicht Werbetreibender ist) für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners, sowie des Werbetreibenden vollumfänglich verantwortlich. Auch wenn der Werbetreibende der IO und den vorliegenden AGBs zustimmt, haftet der Vertragspartner weiterhin als Gesamtschuldner mit dem Werbetreibenden für sämtliche Verpflichtungen aus den vorliegenden AGBs. Der Vertragspartner wird auf Verlangen einen Vollmachtsnachweis des Werbetreibendenvorlegen. RED BULL ist befugt, Angebote, IOs oder sonstige Informationen an den Werbetreibenden zum Zwecke der Bestätigung weiterzuleiten.
3.1. Einzelheiten der IO.
Sämtliche Aufträge für die Schaltung von Werbung werden übereine vom Vertragspartner unterzeichnete IO beauftragt. Unterzeichnete IOs sind mindestens zehn (10) Tage vor Beginn einer Werbekampagne an RED BULL zur Zustimmung zu übersenden. IOs werden erst mit Annahme durch RED BULL verbindlich. Änderungen zur IO durch den Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Soweit zutreffend, regelt jede IO: (i) die Art und Menge der Werbeleistungen, (ii) die Vergütungfür die entsprechenden Werbeleistungen, (iii) Start- und Enddatum der Werbekampagne und (iv) Name und Kontaktinformation von Dritt-AdServern. Weitere Punkte, die in einer IO aufgenommen werden können, sind u. a. Berichtspflichten und besondere Vorgaben hinsichtlich Auslieferungszeitplan und/oder Platzierung der Werbung.
3.2. Verfügbarkeit; Annahme.
RED BULL wird sich im wirtschaftlich vertretbaren Umfangbemühen, den Vertragspartner innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt einer vom Vertragspartner unterzeichneten IO zu informieren, sofern das angefragte Werbeinventar nicht verfügbar ist. Die Annahme der IO erfolgt entweder durchschriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) durch RED BULL oder eines von RED BULL verbunden Unternehmen oder durch Beginn der Auslieferung der Werbung durch RED BULL oder eines von RED BULL verbunden Unternehmen. Änderungen bereits angenommener IOs bedürfen der Schriftform. Es steht im freien Ermessen von REDBULL, die Zurverfügungstellung von Werbeinventar an einen Werbetreibenden abzulehnen.
4.1. Auslieferung.
RED BULL wird die Werbung nach Maßgabe der vorliegenden AGBs ausliefern. RED BULL wird einen ausgewogenen Plan hinsichtlich der Auslieferung der Werbung auf den Plattformen erstellen. RED BULL wird auf den in der IO spezifizierten Plattformen die Werbung schalten, sofern diese Plattformen von einem Endnutzer verwendet werden. Etwaige Ausnahmen werden dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.
4.2. Änderungen hinsichtlich der Plattformen.
Für den Fall einer wesentlichen Änderungbezüglich der Plattformen wird RED BULL, im wirtschaftlich vertretbaren Umfang,den Vertragspartner mindestens 10 Werktage vor dieser wesentlichen Änderunginformieren, sofern diese Änderungen das Zielpublikum in erheblichem Umfangverändern oder sich auf die Größe oder Platzierung der Werbung, wie in der IO spezifiziert, auswirken würde. Im Falle einer solchen Änderung mit oder ohne Mitteilung an den Vertragspartner, besteht die einzige rechtliche Abhilfemöglichkeit für den Vertragspartner und den Werbetreibenden, in der Kündigung des Rests der betroffenen Werbeplatzierung innerhalb der 10-tägigen Mitteilungsfrist ohne Vertragsstrafe für den Vertragspartner. Ist eine Mitteilung durch RED BULL nicht erfolgt, besteht die einzige rechtliche Abhilfemöglichkeit für den Vertragspartner und den Werbetreibenden, in der Stornierungdes Rests der betroffenen Werbeplatzierung innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Änderung, und dass die betroffene Werbung, die nach einer solchen Änderung geliefert wurde, nicht in Rechnung gestellt wird.
4.3. Technische Spezifikationen.
RED BULL wird dem Vertragspartner die technischen Spezifikationen unverzüglich nach Unterzeichnung der IO übermitteln oder sonst elektronisch zugänglich machen. Nimmt RED BULL weniger als fünf (5) Werktage vor Beginn der Werbekampagne Änderungen an den technischen Spezifikationen vor, kann der Vertragspartner die Auslieferung der betroffenen Werbung für einen angemessenen Zeitraum (ohne Auswirkungen auf das Enddatum, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben) aufschieben, umüberarbeitetes Werbematerial bereitzustellen, oder von RED BULL verlangen, die Größe der Werbung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf eigene Kosten und mit der finalen Abnahme durch den Werbetreibenden zu ändern, um die Zusicherungengemäß der IO einhalten zu können.
4.4. Redaktionelle Umgebung.
RED BULL wird sich im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, die Werbung, die auf RED BULL Plattformen erscheint, nicht in unmittelbarer Nähe zu Inhalten zu platzieren, die Pornografie, Gewalt,Schusswaffen oder obszöne Sprache fördern oder zum Gegenstand haben oder in eine Ausschlusskategorie fallen, die in der IO ausdrücklich angeführt ist und der RED BULL zugestimmt hat („Grundsätze der Redaktionellen Umgebung“).Im Hinblick auf Werbung, die auf Senderplattformen geschalten wird, vereinbaren RED BULL und der Vertragspartner, dass RED BULL die Einhaltung der Grundsätzeder Redaktionellen Umgebung nicht garantieren kann und nur verpflichtet ist, wenn möglich, von den entsprechenden Senderplattformen Erklärungen einzuholen,dass diese die Grundsätze der Redaktionellen Umgebung einhalten. Verstößt eine erschienene Werbung gegen die Grundsätze der Redaktionellen Umgebung und teilt der Vertragspartner dies RED BULL mit, so wird RED BULL sich im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, diesen Verstoß zu korrigieren. Hat eine solche Korrektur wesentliche und negative Auswirkungen auf die IO, so werden RED BULL und der Vertragspartner nach Treu und Glauben Änderungen in der IO verhandeln. Führen diese Verhandlungen zu keiner Lösung, besteht die einzige und ausschließliche rechtliche Abhilfemöglichkeit des Vertragspartners darin, RED BULL schriftlich aufzufordern, die Werbung zu entfernen und Ersatzbereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden, bestätigt der Vertragspartner und ist damit einverstanden, dass weder der Vertragspartner noch der Werbetreibende Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze der Redaktionellen Umgebung haben, die daraus entstehen, dass: (i) die Werbung an anderen Stellen als auf den Plattformen platziert wurde oder (ii) die Werbung auf Plattformen geschalten wird, von denen der Vertragspartner oder der Werbetreibende wussteo der wissen musste, dass deren Inhalte möglicherweise gegen die Grundsätze der Redaktionellen Umgebung verstoßen. Dieser Absatz findet keine Anwendung auf Plattformen, die hauptsächlich aus nutzergeneriertem Inhalt bestehen.
5.1. Rechnungsstellung und Bezahlung.
Der Vertragspartner hat, den Erhalt einer Rechnung von RED BULL vorbehalten, sämtliche Zahlungen und Gebühren zzgl. geltender Steuern (einschließlich Werbeabgaben) und der in der IO genannten Beiträge zu entrichten. RED BULL wird monatliche Rechnungen ausstellen; die letzte Rechnung wird mit Abschluss der Werbekampagne übersandt, soweit in derIO nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner wird die Zahlungeninnerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder gemäß dem in der IO geregelten Zahlungsplan leisten. Sämtliche Zahlungen sind in der IO geregelten Währung vorzunehmen. Rechnungen werden an die in der IO angegebene Rechnungsadresse des Vertragspartners ausgestellt und enthalten die entsprechend vom Vertragspartner festgelegten Angaben. Auf Verlangen des Vertragspartners hat RED BULL Leistungsnachweise für den Rechnungszeitraum zu erbringen, d. h. die in der IO geregelten Reports.
5.2. Vorauszahlung/Gegenansprüche.
RED BULL kann vor Veröffentlichung die Vorauszahlung eines bestimmten Betrages oder den Ausgleich offener Rechnungsbeträge verlangen. Bei verspäteter Zahlung kann RED BULL dem Vertragspartner die üblichen gesetzlichen Verzugszinsen und Beitreibungskostenin Rechnung stellen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. In jedem Fall ausgeschlossen ist das Recht des Vertragspartners, Forderungen des Vertragspartner aus anderen Verträgen gegen Forderungen des Vertragspartners aus dem vorliegenden Vertrag aufzurechnen.
5.3. Zahlungsverpflichtung.
Der Vertragspartner haftet nach Maßgabe der vorliegenden AGBs für alle in der IO geregelten Zahlungen und Gebühren.
5.4. Vorausbezahlte Budgets.
Hat der Werbetreibende gemäß einem monatlichen Budget im Voraus für die Auslieferung von Werbung bezahlt und wird dieses Budget oder ein Teil davon in einem Monat nicht eingesetzt, so ist der Werbetreibende damit einverstanden, dass RED BULL den nicht verwendeten Teil des Budgets dem Budget des Folgemonats gutschreibt.
5.5. Kosten für die von RED BULL produzierte Werbung.
Die Kosten für die Produktion des für die Werbung erforderlichen Materials durch RED BULL sind getrennt zuberechnen und vom Vertragspartner zu tragen, sofern in der IO nichts anderes vereinbart ist.
5.6. Nichtzahlung.
Zur Klarstellung vereinbaren die Parteien, jedoch nicht abschließend, dass die Nichtbezahlung von Rechnungen oder Nichtleistung von erforderlichen Vorauszahlungen eine Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung dieses Vertrags darstellt, die RED BULL berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), nach alleinigem Ermessen eine IO zu beenden und das Konto des Werbetreibenden zu kündigen.
Reports durch RED BULL.
Sofern RED BULL die Werbekampagne durchführt, wird RED BULL die entsprechenden Reports elektronisch oder schriftlich zur Verfügung stellen, falls dies in der IO vereinbart wurde. Andernfalls wird RED BULL den Beginn einer Werbekampagne bestätigen und innerhalb von einer (1) Woche nach Ende der Kampagne einen Schlussbericht übermitteln.
7.1. Vereinbarungslaufzeit.
Diese Vereinbarung endet automatisch an dem in der IO vereinbarten Enddatum.
7.2. Ordentliche Kündigung.
Sämtliche IOs sind nur kündbar, wenn darin das Recht zur Kündigung ohne wichtigen Grund vereinbart wurde. Haben die Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung in der IO vereinbart, so haftet der Vertragspartner ungeachtet einer solchen Kündigung weiterhin gegenüber RED BULL für die Kosten und Gebühren für die Produktion des für die Werbung erforderlichen Materials durch RED BULL („Kundenspezifisches Material“), die RED BULL oder dessen Drittanbieter vor dem Stichtag der Beendigung erstellt oder vervollständigt hat. Bei IOs, die die Zurverfügungstellung oder Erstellung von Kundenspezifischem Material zum Gegenstand haben, sind die für dieses Kundenspezifische Materialfälligen Beträge als gesonderte Posten auszuweisen.
7.3. Außerordentliche Kündigung.
RED BULL und der Vertragspartner können eine IO jederzeit kündigen, wenn die jeweils andere Partei eine wesentliche Vertragsbestimmung verletzt und diese nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Vertragsverletzung durch die andere Partei beseitigt wird. RED BULL kann eine IO außerdem jederzeit schriftlich kündigen, wenn (i) der Vertragspartner oder der Werbetreibende dreimal gegen die gleichen Grundsätze und damit gegen ihre/seine Verpflichtungen verstößt, (ii) ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegen RED BULL und/oder dem Vertragspartner und/oder den Werbetreibenden in Verbindung mit einer Werbung geltend macht; (iii) der Vertragspartner oder der Werbetreibende ihren/seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder droht einzustellen oder sein Unternehmen liquidiert, oder insolvent wird, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder in Bezug auf gewisse Vermögenswerte des Vertragspartners oder des Werbetreibenden verlangt wurde; und/oder (v) der Vertragspartner oder der Werbetreibende auf irgendeine Weise gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder den guten Ruf von RED BULL maßgeblich gefährdet.
8.1. Mitteilung über Minderlieferung.
Im Falle von CPM-Werbeleistungen wird RED BULL die Auslieferung der Werbung überwachen. Im Falle einer Minderlieferung können der Vertragspartner und RED BULL die Auslieferung von Ersatzwerbungentsprechend der vorliegenden AGBs vereinbaren, vorausgesetzt, alle Werbematerialien werden pünktlich und auch im Übrigen nach Maßgabe der vorliegenden AGBs durch den Vertragspartner an RED BULL geliefert.
8.2. Vorgehensweise.
Sofern die tatsächlichen Werbeleistungen für eine Werbekampagne die in der IO geregelten garantierten Zusicherungen unterschreiten und/oder eine durch RED BULL zu vertretene Nicht-Ausspielung einer Werbung vorliegt, werden sich der Vertragspartner und RED BULL im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, die Bedingungen einer Ersatzwerbephase entweder bereits in der IO oder zum Zeitpunkt der Minderlieferung oder Nicht-Ausspielung zu vereinbaren. Können sich die Parteien nicht auf eine Ersatzwerbung einigen, wird RED BULL dem Vertragspartner den Wert des zu wenig gelieferten und in Rechnung gestellten Teils der IO gutschreiben.
8.3. Nicht garantierte Werbeleistungen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle einer IO, die CPA-, CPL-oder CPC-Werbeleistungen enthält, die Berechenbarkeit, Vorhersage und Traffic-Umwandlung (Conversion) für solche Werbeleistungen variieren können und garantierte oder einheitliche Auslieferungen und Ersatzwerbung nicht verfügbar sind.
9.1. Allgemein.
Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet keine Partei für die verspätete oder Nichterfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen nach den vorliegenden AGBs, sofern diese Verspätung oder Nichterfüllung durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegen, insbesondere aber nicht ausschließlich durch, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Erdbeben, Ausfall von Telekommunikationsleitungen, Stromausfälle, Netzwerkausfälle, Naturereignisse, terroristischen Anschlägen oder Streiks („Ereignis höhererGewalt“). Kommt es bei RED BULL zu einer solchen Verspätung oder Nichterfüllung, so wird sich RED BULL im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, innerhalb von fünf (5) Werktagen für einen Ersatz für die Übertragung der Werbung oder einen Ersatzzeitraum für die Übertragung zu sorgen. Ist ein Ersatzzeitraum oder Ersatzwerbung nicht möglich, wird RED BULL dem Vertragspartner den Wert des zu wenig gelieferten und in Rechnung gestellten Teils der IO gutschreiben.
9.2. Kündigung.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt mehr als 30 Werktage an, können RED BULL und/oder der Vertragspartner den restlichen Teil der IO ohne Vertragsstrafe kündigen.
10.1. Übermittlung und Genehmigung.
Der Vertragspartner wird die Werbemittel nach Maßgabe der entsprechenden Grundsätze an RED BULL übermitteln. Werbemittel sind mangelfrei und ohne Viren zur Verfügung zu stellen. Sofern in der IO nichts anderes geregelt ist, müssen Werbemittel von RED BULL genehmigt und mindestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Kampagnenbeginn an RED BULL geliefert werden.
10.2. Von RED BULL produzierte Werbung.
Sofern RED BULL die Werbung erstellt, hat der Vertragspartner RED BULL alle erforderlichen Werbemittel unverzüglich zur Verfügung zu stellen. RED BULL wird sich während der Erstellung der Werbung eng mit dem Vertragspartner abstimmen und die Endfassung der Werbung zur Genehmigung an den Vertragspartner übersenden. Der Vertragspartner übernimmtdie volle Verantwortung und Haftung dafür, dass die Werbung den vorliegenden AGBs entspricht. Die Genehmigung der Werbung darf durch den Vertragspartner nicht unbegründet versagt werden und gilt nach Übersendung der Endfassung an den Vertragspartner (E-Mail genügt) als erteilt, sofern RED BULL nicht innerhalb von 24 Stunden Feedback vom Vertragspartner erhält.
10.3. Verspätete und Mangelhafte Werbemittel.
Gehen Werbemittel nicht spätestens fünf (5) Werktage vor dem Startdatum der Werbekampagne ein oder sind sie mangelhaft, verstoßen gegen Grundsätze oder sind anderweitig inakzeptabel kann RED BULL ab dem Startdatum der Werbekampagne, dem Werbetreibenden jeden vollen Tag, an dem die Werbemittel nicht eingegangen oder mangelhaft oder gesetzeswidrig oder inakzeptabel sind, anteilig auf Basis der in der IO festgelegten Vergütung in Rechnung stellen. Ausgenommen hiervon ist das leistungsbezogene, nicht garantierte Werbeinventar. RED BULL ist nicht verpflichtet, die volle Auslieferung der IO zu gewährleisten. RED BULL wird sich im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, dem Vertragspartner innerhalb von zwei (2) Werktagen darüber zu informieren, wenn eingegangene Werbemittel mangelhaft sind oder gegen die Grundsätze verstoßen. Falls eine Werbekampagne aufgrund einer vom Vertragspartner zu vertretenen verspäteten Lieferung der Werbemittel oder aufgrund der Lieferung von mangelhaften oder gesetzeswidrigen Werbemittel durch RED BULL nicht ausgeliefert werden können, hat RED BULL das Recht, Werbefenster neu zu vergeben, muss sich jedoch im wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, die Werbekampagne des Vertragspartners auf ein späteres Startdatum zu verlegen oder angemessene Anstrengungen unternehmen, eine alternative Lösung zu vereinbaren. Unter sämtlichen vorstehend genannten Umständen ist der Vertragspartner zur Leistung der in der IO geregelten Zahlung verpflichtet.
10.4. Compliance-Regelung.
RED BULL behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Werbung sofort zurückzuweisen oder von seinen Plattformen zu entfernen oder Änderungen der Werbung zu verlangen, wenn die Werbemittel,die mit den Werbemitteln verbundenen Softwarecodes (z. B. Pixels, Tags, JavaScript oder Cookies), sonstige bereits bekannte oder nach Abschluss dieser Vereinbarung entwickelte Technologie zur Nachverfolgung von Onlineverhalten oder -aktivitäten der Nutzer oder die mit der Werbung verlinkte Webseite: (a) gegen die Grundsätze von RED BULL verstößt, (b) nach Red Bull´s alleinigen Ermessen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder andere Verfügungen eines Gerichts oder einer Behörde verstößt, (c) irgendeine Haftung für RED BULL oder dessen verbundenen Unternehmen begründen könnte, einschließlich in Verbindung mit dem geistigen Eigentum, den Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Darüber hinaus behält sich RED BULL das Recht vor, nach freiem Ermessen Werbungzurückzuweisen oder von seinen Plattformen zu entfernen, sofern Werbemittel oder mit der Werbung verlinkte Webseiten unzumutbar sind. Unzumutbar sind die Werbemittel oder die mit der Werbung verlinkte Webseite insbesondere dann, wenn es für RED BULL oder dessen verbundene Unternehmen in einer wie auch immer gearteten Form imagebeeinträchtigend ist und/oder Produkte bzw. Dienstleistungen bewirbt, die mit RED BULL oder dessen verbundene Unternehmenin direkter oder indirekter Konkurrenz stehen. Dies umfasst auch Werbung die Produkte enthält (auch als bloßes „Beiwerk“), die Koffein und/oder Taurine und/oder Guarana enthalten und Produkte die als Energy Drinks beworben werden (unabhängig von den Zutaten). Dies gilt für jeden Anwendungsfall unabhängig von Qualität und Preis des Produkts.
10.5. Verantwortlichkeit.
Unbeschadet der in diesen AGBs festgelegten Grundsätze erkennt der Vertragspartner an, dass RED BULL keine Werbung veröffentlicht, die (i) Spirituosen, Zigaretten, Erotika, Potenzmittel oder ähnliches bewirbt, (ii) parteipolitische Inhalte unterstützt, oder (iii) Dinge begünstigt, die möglicherweise als rassistisch oder sexistisch ausgelegt werden können oder einen Teil der Gesellschaft diskriminiert. Die Veröffentlichung und/oder Genehmigung der Werbung bedeutet nicht, dass RED BULL bestätigt, dass die Werbung nach Maßgabe der oder in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGBs zur Verfügung gestellt wurde. Es obliegt ausschließlich dem Vertragspartner zu überprüfen, dass jede Werbung und sämtliche Werbemittel fehlerfrei und inhaltlich korrekt sind. RED BULL ist nicht dazu verpflichtet, Standard, Qualität, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit von Werbemitteln oder Werbung oder Teilen davon zu überprüfen oder zu bestätigen, und zwar auch dann nicht, wenn diese Werbemittel oder Werbung von RED BULL erstellt wurden.
10.6. Änderungsverbot.
RED BULL wird die übermittelten Werbemittel ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht bearbeiten oder ändern. Geringfügige vorgenommene Änderungen, allein zur erleichternden Auslieferung der Werbung in der genehmigten Form (wie Änderungen an der Codierung) sind gestattet.
10.7. Verwendung von Handelsmarken.
Die Verwendung von Markennamen, Handelsmarken, Logos oder der Werbung von RED BULL oder des Vertragspartners in öffentlichen Bekanntmachungen bezüglichdes Bestehens oder des Inhalts der IO oder der vorliegenden AGBs (einschließlich Pressemitteilungen) ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen gestattet.
10.8. Lizenzierung von Werbemitteln.
Zum Zwecke der Ausführung der IO räumender Vertragspartner und der Werbetreibende (und, sofern der Vertragspartner nicht Werbetreibender ist, versichert der Vertragspartner die Einholung der Einräumung der Rechte vom Werbetreibenden) RED BULL hiermit ein nicht ausschließliches, vollständig bezahltes und weltweites Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Übermittlung, Bewerbung, Vorführung, Verbreitung, Archivierung, Kommentierung, Darstellung, Umschlüsselung und sonstiger Nutzung der Werbemitteldes Werbetreibenden ein.
10.9. Garantie und Haftungsfreistellung.
Der Vertragspartner sichert zu, dass (i) der Vertragspartner sämtliche Rechte an den Werbemitteln hält oder eingeholt hat und dass die Nutzung der Werbemittel durch RED BULL keine Rechte Dritter verletzt, (ii) die Herstellung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und/oder Schaltung der Werbung sachlich richtig und redlich erfolgt, begründete Ansprüche enthält und keinen Betrug, Irreführung oder Täuschung darstellt, und dass (iii) Werbemittel keine Kinder unter 18 Jahren zeigen, sich auf sie beziehen oder an sie gerichtet sind und dass die Werbemittel gegen keine Medien-, Presse-, Werbe- oder Wettbewerbsvorschriften oder Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Der Vertragspartner hat RED BULL und dessen Vertreter von sämtlichen Schadenersatzforderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Rechts- und Anwaltskosten) in Verbindung mit von Dritten erhobenen Rechtsstreitigkeiten, Klagen, Forderungen oder Verfahren aufgrund eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes des Vertragspartners gegen die in diesem Absatz enthaltenen Garantien und Zusicherungen und/oder aufgrund einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung oder widerrechtlichen Verwendung von geistigem Eigentum Dritter oder sonstigen Rechten in Verbindung mit der Verwendung der Werbemittel durch RED BULL freizustellen und schad- und klaglos zu halten.
10.10. Eigentum.
RED BULL verfügt ausschließlich über alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche, weltweit in allen Formaten, Sprachen und Medien ohne zeitliche und räumliche Beschränkung und in sämtlichen bereits bekannten oder nach Abschluss dieser Vereinbarung entwickelten Nutzungsarten in Bezug auf sämtliche Materialien und Inhalte, die RED BULL in Verbindung mit der oder der in der IO geregelten Werbung oder Dienstleistungen erstellt, entwirft, sammelt oder bereitstellt, ausgenommen die Logos und Handelsmarken des Werbetreibenden sowie sonstige Mittel die dem Werbetreibenden gehören oder von ihm zur Verfügung gestellt werden (d. h. Werbemittel). Weder der Vertragspartner noch der Werbetreibende werden zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund der IO oder seiner Verwendung durch den Vertragspartner oder den Werbetreibenden irgendwelche Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche jeglicher Art an diesen Materialien und Inhalte erwerben oder geltend machen.
10.11. Redaktionelle Kontrolle.
Der Vertragspartner bestätigt und ist damit einverstanden, dass RED BULL die redaktionelle Kontrolle über die RED BULL-Plattformen und die Inhalte auf den RED BULL Plattformen behält. RED BULL behält sich das Recht vor, Werbemittel als „Werbung“, „Werbebeitrag“ oder ähnliches zu kennzeichnen und kann Werbung nach alleinigem Ermessen optisch von anderen redaktionellen Inhalten trennen.
11.1. Schadloshaltung.
Der Vertragspartner hat RED BULL und dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, leitende Angestellte und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden oder Verlusten, einschließlich Kosten und Anwaltskosten sowie Vertragsstrafen aufgrund der tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der IO, der vorliegenden AGBs und/oder der in einer IO und/oder den vorliegenden AGBs gemachten Garantien und Zusicherungen durch den Vertragspartner freizustellen und schadlos zu halten.
11.2. Haftung.
RED BULL haftet gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Werbetreibenden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, nur für Schäden, die RED BULL vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat.
11.3.
In dem Fall, dass eine wesentliche Vertragspflicht ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch RED BULL oder vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Mitarbeiter von RED BULL (ausgenommen Mitarbeiter der Führungsebene) verletzt wurde, mindert sich die Haftung auf den üblicherweise vorhersehbaren Schaden, wobei dieser in Übereinstimmung mit den Parteien den Gesamtbetrag der Vergütung in der jeweils geltenden IO nicht überschreitet.
11.4.
In jedem Fall haftet RED BULL nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder besondere Schäden oder leistet verschärften oder Strafschadenersatz gleich welcher Art, einschließlich Ersatz für Schäden aufgrund entgangener Gewinne, Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, Verlust von Informationen und dergleichen, die der Vertragspartner oder dem Werbetreibenden aus einer IO entstanden sind, selbst wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
11.5.
Die Haftung für Personen- oder Vermögensschäden aufgrund einer Pflichtverletzung durch RED BULL, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Nichterfüllung einer übernommenen Garantie bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12.1. Verpflichtungen.
„Vertrauliche Informationen“ umfassen (i) sämtliche als „Vertraulich“ oder „Geschützt“ gekennzeichnete Informationen oder ähnliche Aufschriften der offenlegenden Partei („Offenlegende Partei“) bei Mitteilung an die empfangende Partei („Empfänger“), und (ii) von der Offenlegenden Partei zur Verfügung gestellte Informationen und Daten, die unter den Umständen der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt zu betrachten sind. Ohne Einschränkung des Vorstehenden vereinbaren die Offenlegende Partei und der Empfänger, dass jegliche Details der Offenlegenden Partei zu der IO als Vertrauliche Information zu betrachten sind. Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen genauso schützen, wie er entsprechend seine eigenen Informationen schützen würde; in jedem Fall jedoch mit nicht weniger als deran gemessenen Sorgfalt. Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter, Vertreter, verbundene Unternehmen oder solche Dritte weitergeben, die von den Vertraulichen Informationen Kenntnis haben müssen und unterliegen mindestens den gleichen Geheimhaltungspflichten wie die Bestimmungen dieses Abschnitts. Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nur nach Maßgabe der IO verwenden.
12.2. Ausnahmen.
Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in den vorliegenden AGBs umfasst der Begriff „VertraulicheInformationen“ keine Informationen, die: (i) dem Empfänger bereits bekannt waren, (ii) bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden, (iii) über die der Empfänger zum oder vor dem Zeitpunkt der Mitteilung der Offenlegenden Partei gegenüber dem Empfänger bereits rechtmäßig ohne Pflicht zur Geheimhaltung verfügen konnte,(iv) von Mitarbeitern oder Vertretern des Empfängers unabhängig und ohne Bezug zu den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder (v) von der Offenlegenden Partei an einen unbeteiligten Dritten kommuniziert wurden, der keiner Geheimhaltungspflicht unterlag. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Empfänger Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei auf wirksamerichterliche oder behördliche Anordnung, gemäß einer sonstigen gesetzlichen Verpflichtung oder bei Notwendigkeit im Rahmen der Glaubhaftmachung der Rechteder Parteien aus den vorliegenden AGBs offenlegen; jedoch vorausgesetzt, dass sowohl die Offenlegende Partei als auch der Empfänger bei allen notwendigen Anordnungen vereinbaren, solche Informationen vor einer allgemeinen Veröffentlichung zu schützen.
13.1. Dateneigentum.
RED BULL verfügt über und behält sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Anteile an allen erfassten Daten (einschließlich die Rechte am geistigen Eigentum dieser Daten) der Nutzer, die die Plattformen besuchen. Diese Daten stellen Vertraulichen Informationen von RED BULL dar, vorausgesetzt, dass der Werbetreibende das Eigentum an den Daten hält, die ausschließlich mit der Interaktion der Nutzer mit der Werbung verbunden sind und mittels Zählpixel oder Tracking-Pixel erfasst werden (sofern die Platzierung eines solchen Pixels gemäß Ziffer 13.2 zulässig ist).
13.2. Kennzeichnung.
Werbetreibende,Agenturen und Drittanbieter, die in Namen des Vertragspartners handeln, müssen die unter http://www.aboutads.info/principles verfügbaren Self-Regulatory Principles der Digital Advertising Alliance (Selbstregulierungsgrundsätze des Bündnisses für digitale Werbung) einhalten. Werbung kann allein zur Datenerfassung zwecks Ermittlung des Erfolgs einer Werbekampagne gekennzeichnet werden (z. B. Werbe-Server-Platzierungskennzeichnung), in jedem Fall vorbehaltlich der Zustimmung von RED BULL. Browser-basierte Cookies, Flash-Cookies, Web Beacons, Pixel, Tags oder sonstige Technologien zur Nachverfolgung von Endnutzeraktivitäten egal zu welchem Zweck (einschließlich für die Ausrichtung oder Neuausrichtung von Werbung) auf Webseiten, Anwendungen oder sonstigen Online-Produkten oder -Dienstleistungen, die über Mittel und Medien gleich welcher Art verbreitet werden und die zur Marke Red Bull gehören, im Eigentum von Red Bull stehen, von Red Bull lizenziert oder an Red Bull angegliedert sind oder von Red Bull kontrolliert werden, können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RED BULL in eine Werbung aufgenommen werden, vorausgesetzt jedoch, dass beim Kauf von mindestens drei (3) Abschnitten/Zielgruppen aus dem digitalen Angebot von RED BULL durch den Vertragspartner, der Vertragspartner einen Zählpixel nur für interne Analysezwecke platzieren kann, vorbehaltlich der Überprüfung der zu erfassenden Daten gemäß dieser Ziffer 13.2 durch RED BULL. Zur Klarstellung ist jedes Erfassen von Daten, das dazu dient, den Nutzern von RED BULL Werbung vorzusetzen oder sie sonst gezielt oder aktiv anzusprechen, verboten. Die in Verbindung mit einer Werbekampagne erfassten Daten können zur Erstellung von Leistungsnachweisen zum Vergleich mit den Daten von Erst- und Drittanbietern verwendet werden, jedoch nicht zur Rechnungsstellung oder für sonstige Zwecke. RED BULL ist schriftlich über alle Daten in Kenntnis zu setzen, die vom Vertragspartner, dem Werbetreibenden und/oder Drittanbietern, die in ihrem Namen handeln, in Verbindung mit einer Werbekampagne erfasst werden, um zu überprüfen, ob diese Datenerfassungsaktivität nach Ansicht von RED BULL zulässig ist. Sämtliche in Verbindung mit einer Werbekampagne erfassten Daten (einschließlich personenbezogene Daten wie nachfolgend näher bestimmt) müssen von RED BULL vor dem Startdatum der Werbekampagne schriftlich genehmigt werden. Sämtliche in Verbindung mit einer Werbekampagne erfassten Daten sind RED BULL auf Verlangen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Die in Verbindung mit einer Werbekampagne erfassten Daten dürfen an Dritte nicht verkauft oder anderweitig übermittelt werden, wenn dies zu einem anderen Zweck als der Erbringung von Dienstleistungen nach dieser Vereinbarung erfolgt, und sie sind zu vernichten oder so anzuhäufen, dass eine Verbindung zu einer konkreten Einzelperson oder einem Gerät innerhalb von sechs (6) Monaten ab Erfassung der Daten ausgeschlossen ist. RED BULL muss die vom Vertragspartner und/oder dem Werbetreibenden eingesetzten Drittanbieter vorab genehmigen und kann von den Drittanbietern verlangen, die Grundsätze anzuerkennen und sich zu verpflichten, sie einzuhalten. RED BULL behält sich das Recht vor die Verwendung von Drittanbietern durch den Vertragspartner oder den Werbetreibenden abzulehnen. In Bezug auf die Auslieferung von Werbung von Drittanbietern darf die Auslieferung ohne Zustimmung von RED BULL nicht blockiert oder sonst aus Gründen eingeschränkt werden, die die Lieferung von Impressions betreffen. RED BULL verlangt dies, da RED BULL das Werbematerial überprüfen muss, das anstelle des Werbematerials des Vertragspartner angeboten werden würde.
13.3. Personenbezogene Daten.
Der Vertragspartner und der Werbetreibende werden keine personenbezogenen Daten (wie in der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in ihrer jeweils geltenden Fassung definiert, „DSGVO“), einschließlich, zur Klarstellung, vollständige IP-Adressen, Geräte-Identifikationsnummern oder ähnliche Kennzeichnungen („personenbezogene Daten“), erfassen oder deren Erfassung gestatten (der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Werbetreibende diese Daten nicht erfasst oder deren Erfassung gestattet), sofern RED BULL dem nicht ausdrücklichin der IO zugestimmt hat. Sofern RED BULL der Erfassung personenbezogener Daten zugestimmt hat, gelten die folgenden Bedingungen:
13.3.1. „Verantwortlicher“,„Auftragsverarbeiter“, „Verarbeitung“ (und „verarbeiten“) haben die in der DSGVO verwendete Bedeutung.
13.3.2. RED BULL erlaubt dem Vertragspartner und/oder dem Werbetreibenden das Verarbeiten von personenbezogenen Daten einzig zu dem in dieser Vereinbarung und in der IO festgelegten oder dem in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und RED BULL geregelten Zweck („Zulässiger Zweck“).
13.3.3. Die Parteien erkennen an, dass RED BULL Verantwortlicher der Daten ist, die RED BULL gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Werbetreibenden offenlegt und dass gegenüber RED BULL der Werbetreibende die Daten als eigenständiger und unabhängiger Verantwortlicher einzig zu dem Zulässigen Zweck verarbeitet (wobei der Vertragspartner, sofern er nicht Werbetreibender ist, als Auftragsverarbeiter im Namen des Werbetreibenden handelt). In keinem Fall werden der Vertragspartner und/oder der Werbetreibende die Daten als gemeinsam Verantwortliche mit RED BULL verarbeiten.
13.3.4. Der Vertragspartner erklärt und versichert, dass Vertragspartner und der Werbetreibende getrennt und unabhängig von RED BULL für die Einhaltung sämtlicher der für sie geltenden Datenschutzvorschriften betreffenden Verpflichtungen verantwortlich sind; insbesondere (ohne Einschränkung) im Hinblick auf die Verarbeitung der von RED BULL erhaltenen Daten.
13.3.5. Der Vertragspartner erklärt, dass er und der Werbetreibende geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen werden, um Daten (i) vor versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung und (ii) vor Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugang zu schützen (ein „Sicherheitsvorfall“).
13.3.6. Wenn der Vertragspartner und/oder er Werbetreibende gemäß dieser Vereinbarung berechtigt ist, Dritte mit der Verarbeitung der Daten zu dem Zulässigen Zweck zu beauftragen, so erklärt der Vertragspartner, dass er und der Werbetreibende sicherstellen, dass diese Auftragsverarbeiter: (i) sich schriftlich dazu verpflichten, die Daten nach Maßgabe der dokumentierten Anweisungen des Vertragspartners oder gegebenenfalls des Werbetreibenden (handelnd als Auftragsverarbeiter im Namen des Werbetreibenden) zu verarbeiten, (ii) geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten vor einem Sicherheitsvorfall umsetzen, und (iii) im Übrigen hinreichend gewährleisten, dass die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der IOs, dieser Vereinbarung, den geltenden Grundsätzen und den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt.
13.3.7. Falls eine Partei dieser Vereinbarung eine Korrespondenz, Anfrage oder Beschwerde von einer betroffenen Person, einer Aufsichtsbehörde oder einem Dritten erhält („Korrespondenz“), die (a) die Offenlegung der Daten durch RED BULL gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Werbetreibenden zum Zulässiger Zweck, oder (b) die Verarbeitung der Daten durch die andere Partei (falls nicht der Vertragspartner) betrifft, so hat sie die andere Partei unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten darüber zu informieren und die Parteien haben vernünftig und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um auf die Korrespondenz nach Maßgabe der Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze zu reagieren. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass der Werbetreibende einer solchen Zusammenarbeit des Vertragspartners (die als Auftragsverarbeiter in Namen des Werbetreibenden handelt) zustimmt und dass der Werbetreibende seiner entsprechenden Verpflichtung gegenüber RED BULL nachkommt.
13.3.8. Sofern geltende Datenschutzgesetze auch europäische Datenschutzgesetze umfassen:
13.3.8.1. erklärt der Vertragspartner, dass er und der Werbetreibende Daten auf einem Gebiet außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) nur verarbeiten (oder eine Verarbeitung gestatten), wenn der er und/oder (gegebenenfalls) der Werbetreibende Maßnahmen getroffen haben, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung der Übertragung mit den geltenden Datenschutzgesetzen sicherzustellen;
13.3.8.2. wenn der Vertragspartner und/oder der Werbetreibende, die Daten gemäß einer IO erhalten, die ihren Sitz außerhalb des EWR in einer Rechtsordnung hat, dessen Datenschutz als nicht angemessen im Sinne von Art. 45 DSGVO angesehen wird, so vereinbaren die Parteien, dass in dem Fall, wo der Vertragspartner zugleich der Werbetreibende ist, die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (2004/915/EG) („Standardvertragsklauseln“) durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufzunehmen sind, und in dem Fall, wo der Vertragspartner und Werbetreibender unterschiedlich sind, der Vertragspartner die Einhaltung dieser Standardvertragsklauseln durch den Werbetreibenden sicherzustellen hat. Im Rahmen der Anhänge zu den Standardvertragsklauseln werden die entsprechend erforderlichen Informationen in der maßgeblichen IO festgelegt.
13.4.
Ziffer 13.3 besteht auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fort. Mit Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung kann der Vertragspartner und/oder (gegebenenfalls) der Werbetreibende die Daten weiterverarbeiten, vorausgesetzt, dass diese Verarbeitung die Bestimmungen dieser Ziffer und die geltenden Datenschutzgesetze einhält.
14.1. Dritt-AdServer.
Falls Werbung über einen Dritt-AdServer und/oder eines untergeordneten Serving- oder Tracking-Anbieter ausgeliefert werden soll, hat der Vertragspartner RED BULL im Voraus schriftlich (E-Mail genügt) darüber zu informieren und die Nachverfolgung der Auslieferung gemäß den Anweisungen und Anforderungen von RED BULL zu gewährleisten. RED BULL behält sich das Recht vor, den Einsatz von Dritt AdServern und/oder untergeordneten Serving- oder Tracking-Anbietern jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
14.2. Serving und Tracking.
RED BULL wird die Auslieferung durch seinen AdServer nachverfolgen und, vorausgesetzt der Vertragspartner nutzt einen Dritt-AdServer welcher an die RED BULL Plattformen angeschlossen ist, wird der Vertragspartner die Auslieferung durch diesen Dritt-AdServer nachverfolgen. Der Vertragspartner darf den festgelegten Dritt-AdServer nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RED BULL ersetzen.
14.3. Kontrollmessung.
Sofern beide Parteien die Auslieferung nachverfolgen, wird die verwendete Messung für die Berechnung der in der IO festgelegten Vergütung („Kontrollmessung“) wie folgt bestimmt: (i) die Kontrollmessung erfolgt durch einen AdServer, dessen Übereinstimmung mit den IAB/AAAA Ad Measurement Guidelines (Werbemessungsrichtlinien des Interactive Advertising Bureau (IAB) bzw. der American Association of Advertising Agencies (AAAA)) ( „IAB/AAAA-Richtlinien") zertifiziert wurde, oder (ii) wenn beide AdServer mit den IAB/AAAA-Richtlinien übereinstimmen, erfolgt die Kontrollmessung über den AdServer von RED BULL; oder (iii) wenn keiner der AdServer der Parteien den IAB/AAAA-Richtlinien entspricht oder die Anforderungen in vorstehendem Unterabsatz (ii) erfüllt, erfolgt die Kontrollmessung über den AdServer von RED BULL.
14.4. Reporting AdServer.
Je nach Verfügbarkeit wird die für die Kontrollmessung verantwortliche Partei der anderen Partei unverzüglich nach Start der Werbekampagne Zugang zu den relevanten Zahlen vom AdServer gewähren. Haben beide Parteien die Werbekampagne von Beginn an nachverfolgt und stellt die für die Kontrollmessung verantwortliche Partei die hierin beschriebenen Reports nicht zur Verfügung, so kann die andere Partei ihre AdServer-Zahlen als Grundlage für die Berechnung der Auslieferung der Werbekampagne zwecks Rechnungsstellung verwenden oder bereitstellen.
14.5. Fehlfunktion des Dritt-AdServers.
Verwendet der Vertragspartner einen Dritt-AdServer, der jedoch keine Werbung schaltet, hat der Vertragspartner das einmalige Recht, die Auslieferung nach der IO vorrübergehend für einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden auszusetzen. Mitschriftlicher Mitteilung des Vertragspartners über den nicht funktionierenden Dritt-AdServer wird sich RED BULL im vertretbaren Umfang bemühen, die Auslieferung innerhalb von zwei (2) Werktagen auszusetzen. Nach diesem Zeitraum haftet der Vertragspartner nicht für die Bezahlung von Werbung, die innerhalb des unmittelbar folgenden 72-Stunden-Zeitraums bis zur Mitteilung an RED BULL läuft, dass der Dritt-AdServer in der Lage ist, Werbung zu schalten. Falls der Vertragspartner nach Ablauf des 72-Stunden-Zeitraums RED BULL nicht schriftlich darüber informiert hat, dass RED BULL die Auslieferung gemäß der IO fortsetzen kann, hat der Vertragspartner für die Werbung zu zahlen, die nach dem 72-Stunden-Zeitraum ohne die Aussetzung gelaufen wäre, oder läuft; jedoch kann der Vertragspartner bestimmen, dass RED BULL die Werbung direkt schaltet bis derDritt-AdServer wieder dazu in der Lage ist. Sofern der Vertragspartner nichtbestimmt, dass RED BULL die Werbung direkt schaltet bis der Dritt-AdServer wieder dazu in der Lage ist, kann RED BULL das Werbeinventar, das sonst für die eigene Drittwerbung von RED BULL verwendet worden wäre, nutzen und der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, für die Werbung zu zahlen, die nach dem 72-Stunden-Zeitraum ohne die Aussetzung gelaufen wäre, oder läuft, soweit RED BULL das Werbeinventar nicht für Drittwerbung nutzt. Nach Mitteilung, dass ein Dritt-AdServer wieder funktioniert, hat RED BULL die Auslieferung innerhalb von 72 Stunden fortzusetzen.
15.1. Geistiges Eigentum von RED BULL.
Der Vertragspartner wird das geistige Eigentum von RED BULL oder dessen verbundene Unternehmen (einschließlich sämtliche von RED BULL oder dessen verbundene Unternehmen verwendete urheberrechtlich geschützten Werke, Handelsmarken und Logos) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und Zahlung an RED BULL nutzen oder die Nutzung Dritter erlauben.
15.2. Abtretungsverbot.
Rechte oder Pflichten des Vertragspartners oder des Werbetreibenden aus dieser Vereinbarung können nicht weiterverkauft, abgetreten oder übertragen werden und jeder Versuch eines Weiterverkaufs, einer Abtretung oder einer Übertragung dieser Rechte oder Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RED BULL ist unwirksam. Diese Vereinbarung kann nur von den Parteien der IO durchgesetzt werden.
15.3. Vertragsänderungen/Verzichtsausschluss.
Änderungen, Anpassungen oder der Verzicht auf Bestimmungen aus der IO bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Macht eine Partei die Erfüllung einer Verpflichtung oder Bestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt nicht geltend, stellt dies keinen Verzicht auf die Geltendmachung und/oder ein Einverständnis mit der entsprechenden Vertragsverletzung dar. Sofern eine Bestimmung für unwirksam erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.4. Vollständige Vereinbarung.
Jede IO (einschließlich der vorliegenden AGBs und sämtlicher Anlagen dazu) stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen jede vorherige mündliche oder schriftliche Verständigung, Erklärung, Übereinkunft und Abmachung zwischen den Parteien. Die IO kann in Duplikaten ausgefertigt werden, wobei jedes Duplikat ein Original ist und alle zusammen ein und dieselbe Urkunde bilden. Ausgefertigte Abschriften der IO, Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrages, die per Fax gesendet oder elektronisch (im TIFF-, PDF-, JPEG- oder einem anderen vereinbarten Format) übermittelt werden, sind als rechtlich bindende und vollumfänglich wirksame Originale zu behandeln und die Parteien verzichten auf das Recht, Einwände zu erheben. Das gleiche gilt, sofern die IO mittels der elektronischen Signatur-Technologie von DocuSign unterzeichnet werden soll.
15.5. Änderungen der AGBs.
RED BULL behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGBs jederzeit zu ändern. Der Vertragspartner wird vor Erteilung eines Werbeauftrags eine aktualisierte Fassung dieser AGBs bei RED BULL anfragen.
15.6. Vertretungsverbot.
Keine Partei darf sich als Vertreter der anderen Partei ausgeben, ihre Kreditwürdigkeit belasten, in ihrem Namen Bedingungen einräumen oder Garantien oder Erklärungen abgeben oder sie zum Abschluss von Verträgen verpflichten. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung beabsichtigt die Gründung einer Partnerschaft oder eines Joint Venture zwischen den Parteien oder begründet die Stellvertretung einer Partei für die andere Partei oder ermächtigt eine Partei, für oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder zu übernehmen, und ist auch nicht so zu verstehen, als würde sie dies beabsichtigen.
15.7. Ausschluss von AllgemeinenGeschäftsbedingung Dritter.
Die vorliegenden AGBs finden auf IO Anwendung und schließen sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter aus.
15.8. Geltendes Recht und Gerichtsstand.
Die IO zusammen mit den vorliegenden AGBs unterliegt dem Recht des Landes, in dem das in der IO festgelegte RED BULL-Unternehmen seinen Sitz hat. RED BULL und der Vertragspartner (im eigenen Namen und im Namen des Werbetreibenden) vereinbaren, dass für sämtliche Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren aus oder in Verbindung mit der IO (einschließlich der vorliegenden AGBs) ausschließlich die Gerichte des Ortes zuständig sind, an dem das REDBULL-Unternehmen seinen Sitz hat, und die Parteien sind mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden. Sofern das RED BULL-Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat, unterliegt die IO zusammen mit den vorliegenden AGBs österreichisches Recht, und für sämtliche Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren aus oder in Verbindung mit der IO (einschließlich der vorliegenden AGBs) sind ausschließlich die Handelsgerichte in Wien zuständig.
September 2018